Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Vorträge, Seminare, Trainings, Workshops, Beratungen und Coachings.
1. Vertragsschluss
Der Auftrag gilt erst durch eine schriftliche Annahme des Angebotes oder die unterzeichnete Rücksendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber bzw. durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung.
2. Leistungen
Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder der beidseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen können vor oder während der Durchführung vorgenommen werden, soweit diese den Auftrag in ihrem Kern nicht völlig verändert.
3. Kosten
Soweit nicht anders vereinbart, wird die Leistung wie folgt vergütet: 50 Prozent des vereinbarten Honorars gemäß Auftragsbestätigung sind bei Auftragsbestätigung fällig, die restlichen 50 Prozent zuzüglich Reisekosten und Spesen sind direkt nach Leistungs-erbringung fällig. Sie erhalten zum jeweiligen Fälligkeitsdatum eine Rechnung über den Auftrag gemäß Auftragsbestätigung. Zahlbar nach Rechnungserhalt, gebührenfrei und ohne Abzug zur Zahlung.
4. Rechnung
In der Rechnung werden, sofern in der Vereinbarung nicht abweichend vermerkt, erfasst:
4a. Referenten-Honorar, Reisekosten vom/zum Veranstaltungsort (Flug Business Class, Bahn 1. Klasse, eine Pauschale von 1 Euro netto pro Kilometer bei Anreise per Pkw).
4b. Übernachtungskosten: Sollte ein längerer Aufenthalt des Referenten seitens des Auftraggebers erwünscht sein, oder eine An- bzw. Abreise am Tag des Vortrags zu normalen Geschäftszeiten nicht realisierbar sein, sind die anfallenden Übernachtungskosten (Hotel Kategorie mindestens 4 Sterne) durch den Auftraggeber zu leisten.
5. Pflichten/Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber übernimmt die Kosten und die Bestellung der Veranstaltungsstätte einschließlich der technischen Ausstattung (z.B. Beamer, Mikro, Videoequipment etc). Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungsauslagen werden separat auf der Rechnung vermerkt.
6. Rahmenbedingungen
Um ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen, bitten wir Sie, folgende Rahmenbedingungen zu gewährleisten:
6a. Ein von der Veranstaltung beauftragter Techniker steht dem Referenten zur Seite, um ihn bei der Durchführung der Techniktests zu unterstützen.
6b. Für die Präsentation wird ein Standard-Beamer ab mindestens 2000ANSI Lumen benötigt. Die Präsentation kann Video- und/oder Tonmitschnitte beinhalten. Daher ist die entsprechende Tontechnik vor Ort erforderlich.
6c. Die Leinwand hat entsprechend der Saalgröße und Teilnehmerzahl eine entsprechende Größe aufzuweisen.
6d. Es wird ein Ansteckmikrofon oder Headset benötigt (kein fest installiertes Mikrofon, kein Handmikrofon).
6e. Sobald mehr als 50 Teilnehmer erwartet werden und der Raum eine entsprechende Größe vorweist, empfiehlt sich ein Podest oder eine Bühne
7. Vertraulichkeitserklärung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangt werden, auch nach Beendigung des Auftrages absolut vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zur Kenntnis zu geben.
8. Urheberrecht
Dem Auftraggeber sowie seinen Mitarbeitern, Zuhörern und Gästen ist es nicht gestattet, die Arbeitsunterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Mauro Cosetti ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, zu vervielfältigen, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen und/oder Dritten zugänglich zu machen.
9. Verwendung Bild- und Filmmaterial
Ein Ton- oder Videomitschnitt der Veranstaltung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht gestattet. Bild- und Filmmaterial kann nach Rücksprache und Freigabe für interne Zwecke und Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit der entsprechenden Veranstaltung (siehe Auftragsbestätigung) verwendet werden.
10. Schriftform
Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Der Verzicht auf die Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
11. Rücktritt vom Auftrag
Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber ist bis 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ein Pauschalhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Nach Ablauf dieser Frist ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu leisten.
12. Außerplanmäßige Änderungen
Bitte haben Sie Verständnis, dass der Referent sich eventuelle außerplanmäßige Änderungen wie einen krankheitsbedingten Ausfall vorbehält. In solch einem Fall verpflichtet sich der Referent, in Absprache mit dem Auftraggeber, einen gleichwertigen Ersatz bereitzustellen. Über derartige Änderungen werden Sie unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Im Falle einer außerplanmäßigen Absage bzw. Verschiebung werden bereits bezahlte Honorare zurückerstattet.
13. Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für einen mit der Schulungsveranstaltung ggf. beabsichtigten Erfolg. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Für die Verursachung vorsätzlicher oder fahrlässiger Schäden an fremdem Eigentum durch Teilnehmer der Veranstaltung wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschäden ausgeschlossen. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Auftragnehmers und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Mauro Cosetti bzw. Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt ebenfalls, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15. Teilnichtigkeit/Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dasselbe gilt bei Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.
(Stand Januar 2017)